21-10-2011, 15:56
(21-10-2011, 15:51)Skipper schrieb: Hatten Micaela & Co. vom BGH nicht irgenwann mal festgestellt, daß IMMER ein KU-Titel (klingt wie KO-Titel) gefordet werden könne, auch wenn ein 'Pflichtiger' korrekt zahle?
Oder erinnere ich das falsch?
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OK. Gerade Hinweis vom sorglos gesehen....
! --> Leitsatzkommentare zum Unterhalt und Auskunftspflicht
@Sorglos,
Natürlich, aber auch diese Rechtssprechung bedarf der Überprüfung. Vor allem aber bedarf es Väter mit Mut zum Widerstand und Mut zum Ungehorsam - aber dieses dann Richtig angewandt!
Am besten jedes Jahr beim Notar einen neuen Titel mit ein wenig "unter" der DDT!
Oder vollen KU titulieren beim Notar und dann bei Anspruch aufstocken lassen nach SGB II?
Gruß nach Berlin
