21-10-2011, 13:02
Gesetzt den Fall, die UVK hat nix vergessen, dann spräche mE nichts dagegen, das Ende der Beistandschaft und die Zahlungen an das Kind bzw. die Vertreterin zu bestätigen.
Andererseits wäre es fatal, wenn die nach einer Nachricht die 'vergessene' Akte ziehen würden.
Andererseits wäre es fatal, wenn die nach einer Nachricht die 'vergessene' Akte ziehen würden.