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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#30
@sorglos: Danke für den Link. Wird wohl eine Weile dauern, bis ich das durchgearbeitet habe.

Also ich habe dem JA immer brav mein Einkommen offen gelegt und die geforderten Bewerbungen mehr oder weniger geschrieben. Hab nicht immer genau so viele zusammen gekriegt, wie gefordert und oft hab ich gar keine Antwort bekommen.

Ob meine Ex dem JA verschweigt, dass ich inzwischen zahle weiß ich nicht. Ich muss halt davon ausgehen.

Der Selbstbehalt liegt bei 1050? Ich dachte bei 950 Euro.

Ich habe Kontoauszüge, die meine Zahlungen belegen. Natürlich.

Warum sollte mich irgendwer dazu nötigen können, meinen Job zu wechseln? Ich zahle den gesetzlichen Mindestunterhalt und alles andere sind doch höchstens irgendwelche "normalen Schulden". Wenn mir jemand Geld schuldet, dann kann ich pfänden lassen, aber ich kann ihn doch nicht dazu zwingen, sich einen besseren Job zu suchen. Worauf bezieht sich Deine Aussage S-Klasse?

Prinzipiell fände ich es hilfreich, wenn ihr bei euren doch sehr widersprüchlichen aber für mich und sicher auch viele andere Väter wichtigen Aussagen einfach kurz dazu schreibt: "Meine Erfahrung", "Hat mir ein Anwalt gesagt", "Sagt mir mein gesunder Menschenverstand", Quelle xy eben. Wie einige es hier bisher ja auch gemacht haben. Es muss doch irgendwie möglich sein, hier ein klares Bild zu bekommen. Aber sicher nicht, wenn jeder seine Meinung in den Raum schreit ohne anzugeben, wie er sich diese gebildet hat. Geht ja nicht darum, wer sich hier ganz besonders viel oder wenig verarschen lässt, sondern darum, die Lage realistisch einschätzen zu können.

Der Stand also bisher:

Ich muss geleisteten Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, falls ich nicht nachweisen kann, dass ich in dem entsprechenden Zahlungszeitraum leistungsunfähig war, was mir jedes Gericht nach belieben mit einem fiktiven Einkommen aushebeln kann. Quelle: Von einem vermutlich Nicht-Juristen hier im Forum mit einem Paragraphen belegte Aussage.

Zur Frage, ob das JA von mir UV fordern kann, der der KM ohne Anspruchsgrundlage gezahlt wurde (da ich Unterhalt an sie zahle) gibt es widersprüchliche Aussagen: Eine unbelegte Aussage, dass es mein Problem ist, wenn ich an die KM zahle, obwohl ich aufgefordert wurde, das nicht zu tun und ein Erfahrungsbericht (ohne Angabe, ob das Thema endgültig ausgestanden ist), das es funktioniert, wenn man sich nicht mehr rührt.

Zur Frage, ob es für mich in Bezug auf die Rückforderung Nachteilig ist, wenn ich mich beim Jugendamt melde, ebenfalls widersprüchliche Aussagen: Akten wandern nach unten, Beamten können fristen verschlampen, aber auch: Die vergessen Dich nicht.

Zur Verjährung hab ich in dem PDF vom Familienministerium die Aussage gefunden: "Danach verjähren Ansprüche auf Unterhaltsrückstände sowie auf laufenden Unterhalt in drei Jahren (§§ 197 Abs. 2 i.V.m. 195 BGB; dagegen gilt § 207 Abs. 1 BGB „Hemmung der Verjährung aus familiären Gründen …“ im UVG nicht)." Hab das aber noch nicht einordnen können, ob das auch die Schulden oder Nicht-Schulden betrifft, um die es hier geht.
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RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von trefad - 21-10-2011, 12:16

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