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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#29
(21-10-2011, 08:31)Austriake schrieb: Wenn Du an die Exe trotz gegenteiliger Anweisung der UVK zahlst, dann ist das nicht mehr deren Problem. Sondern deins. Wieso sollte die UVK Rücksicht darauf nehmen, dass Du einer Frau X. Geld zahlst - formal hat die UVK damit ja gar nichts zu tun. Das ist doch dein Privatvergnügen.
Das ist definitiv falsch.

Den "Vorschuss" beantragt und bezogen hat die KM. Also ist sie verpflichtet alle leistungsrelevanten Änderungen der UVG mitzuteilen. Hat sie Vorschuss bezogen, obwohl ein KU bereits bei ihr einging, zahlt sie den Vorschuss zurück. U.u. kann sie sogar wegen Leistungsbetrug drankommen.



# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von sorglos - 21-10-2011, 11:48

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