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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#27
@ trefad

Ich meine, Du bist da ganz schön gefährlich unterwegs. Du zahlst Kindesunterhalt an die Ex, diese verschweigt dies gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse und kassiert doppelt. Illegalerweise, aber trotzdem.
Die Unterhaltsvorschusskasse hat Dir untersagt, an die Exe direkt zu zahlen, Du tust es aber trotzdem. Nicht aufgrund eines Gerichtsurteils, sondern einfach so. Vermutlich,weil dir ein Anwalt einen gefährlich klingenden Brief geschrieben hat, oder so.

Wenn Du an die Exe trotz gegenteiliger Anweisung der UVK zahlst, dann ist das nicht mehr deren Problem. Sondern deins. Wieso sollte die UVK Rücksicht darauf nehmen, dass Du einer Frau X. Geld zahlst - formal hat die UVK damit ja gar nichts zu tun. Das ist doch dein Privatvergnügen.

Und noch was: bei einem Netto-Einkommen von 1.300.- Euro auch noch den 100%-Satz der Düsseldorfer Tabelle abzudrücken schient mir doch etwas zu hoch. Bleibt Dir ja nicht mal der Selbstbehalt von aktuell 1.050.- Euro.

Der Anwalt deiner Exe hat dich reingelegt, würde ich mal sagen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von Austriake - 21-10-2011, 08:31

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