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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#25
@camper
Nochmal bereinigen? das wurde oben schon gefragt. Und wo er wohnt ist für die Frage völlig unerheblich.

@trefad
(Bei dem Einkommen und dem Unterhalt bist du höchstwahrscheinlich leistungsberechtigt nach SGBII, wenn du allein lebst.)

Ansonsten kann ich nur den unangenehmen Link(Pdf) aus webmin´s thread nochmals posten:
http://anonym.to/?http://buergerservice....202011.pdf
Daraus läßt sich ganz gut erkennen, wie das JA vorgehen wird.

Die UVG-Kasse wird dich nicht so leicht vergessen - in der Staatskasse hungert niemand, wenn Zeit vergeht. Aber sie kennt auch kein Gewissen und Vergessen. Nur manchmal schlampige Beamtinnen, die Fristen verpennen....
Oft beginnen sie mit dem vollstrecken und tricksen erst wenn die Kids 12 sind, also nie mehr Unterhaltsvorschuss gezahlt werden wird. Allerdings fallen dann auch viele Väter auf die Drohbriefe herein - oder es ist recht schwer eine lange zurückliegende Leistungsunfähigkeit nachzuweisen. Mit den perversen gesetzlichen Vorschriften haben die UVG immer die "Leistungsfähigkeitsvermutung" auf ihrer Seite, sobald sie dir einmal einen gelben Brief geschickt haben mit Auskunftsforderung. Sie müssen das nicht immer wieder tun. Du bist aber dann für immer der Beweislastbeschwerte.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von sorglos - 21-10-2011, 00:25

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