Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#23
(20-10-2011, 21:17)trefad schrieb: Achso: Verjähren diese Ansprüche jetzt eigentlich, wenn kein Titel besteht?
Das sagt Dir dann das Gericht. Wie @p schon schrieb, machen die Geier vom JA das abhängog davon, wie weit Deine Akte nach unten geschwommen ist. Du bist nicht der Einzige, bei dem versucht wird, was abzuholen. Big Grin


(20-10-2011, 21:16)beppo schrieb: Ja, das liegt bestimmt daran, dass es noch nicht genug weibliche Vorstände bei euch gibt.
Aber jetzt werden endlich andere Seiten aufgezogen Big Grin
Die jetzt neu in den Verein wandern, also die, die eh nur einen Zeitvertrag bekommen, werden mit Sicherheit nicht mehr das Verständnis erhalten, welches ich zuvor geniessen konnte.

Dem "Fortschritt" kann sich eben kein heutiger Hochschulabgänger entziehen. Smile
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von blue - 20-10-2011, 22:08

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltsvorschuss laufender Bezug Arminius 6 4.457 15-05-2019, 07:31
Letzter Beitrag: Austriake

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste