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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#9
Bist Du sicher? Ich meine, auf der einen Seite hat mein Kind einen Anspruch und dieser ist auf das Land übergegangen. Auf der anderen Seite hatte ich keine Unterhaltspflicht, da ich nicht leistungsfähig war. Wenn jetzt einer einen Anspruch hat und der andere aber keine Pflicht ist für mich nicht eindeutig geklärt, wer von beiden hier zu seinem Recht kommt. Gibt es dazu denn Urteile?

Und dieser Paragrah wird doch mit einem fiktiven Einkommen auch sonst problemlos ausgehebelt, oder?
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RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von trefad - 20-10-2011, 18:59

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