Leider hätte ich da nur drei ziemlich unangenehme Nachrichten für dich:
1. Wenn das Schreiben schon älter als 1 Monat ist, dann ist deine Anfrage hier wohl zwecklos, weil du die üblich Einspruchfrist beim Finanzamt verpasst hast.
2. ein ziemlich ekliges Dokument, das ich nicht mal auschnittsweise hier zitieren will. Lies mal ab Seite 99 unten.... http://anonym.to/?http://buergerservice....202011.pdf
3. Es ist KEIN Titel erforderlich für Anspruchübergang --> später Aufrechnung mit Steuererstattung!! Seite 67
Echt unangenehme Nachtlektüre....
1. Wenn das Schreiben schon älter als 1 Monat ist, dann ist deine Anfrage hier wohl zwecklos, weil du die üblich Einspruchfrist beim Finanzamt verpasst hast.
2. ein ziemlich ekliges Dokument, das ich nicht mal auschnittsweise hier zitieren will. Lies mal ab Seite 99 unten.... http://anonym.to/?http://buergerservice....202011.pdf
3. Es ist KEIN Titel erforderlich für Anspruchübergang --> später Aufrechnung mit Steuererstattung!! Seite 67
Echt unangenehme Nachtlektüre....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #