18-10-2011, 15:53
nein - vermutlich hast Du noch weniger Erfolgsaussichten als ich.
Die Tatbestandsvoraussetzungen des 263 sind:
- Täuschung
- Irrtumserregung
- Vermögensverfügung
- Vermögensschaden
- Kausalität zw allen (das Eine muss Ursache des Anderen sein)
- Vorsatz !
Den Vorsatz wird man (unabhängig davon, dass der Vorgang insgesamt kaum schlüssig als Betrug vorgetragen werden kann) niemals bejahen können.
Die KM fühlt sich schlecht und verläßt sich auf die Diagnose der Ärztin.
Diese diagnostiziert nach bestem Wissen und Gewissen - und irrt.
Irren ist menschlich.
Ärzte sind Menschen.
Also können Ärzte auch irren.
Das gilt übrigens auch für Juristen.
Allerdings sollte man annehmen, dass, wer sich gleich zweimal hintereinander irrt, mglw. bewußt täuscht.
Darauf hinzuweisen macht wenig Mühe und senkt vielleicht die Motivation des RA Borkenkäfer, kindeswohlschädigende Mütter vor menschenrechtsverletzenden Familiengerichten zu vertreten.
Die Tatbestandsvoraussetzungen des 263 sind:
- Täuschung
- Irrtumserregung
- Vermögensverfügung
- Vermögensschaden
- Kausalität zw allen (das Eine muss Ursache des Anderen sein)
- Vorsatz !
Den Vorsatz wird man (unabhängig davon, dass der Vorgang insgesamt kaum schlüssig als Betrug vorgetragen werden kann) niemals bejahen können.
Die KM fühlt sich schlecht und verläßt sich auf die Diagnose der Ärztin.
Diese diagnostiziert nach bestem Wissen und Gewissen - und irrt.
Irren ist menschlich.
Ärzte sind Menschen.
Also können Ärzte auch irren.
Das gilt übrigens auch für Juristen.
Allerdings sollte man annehmen, dass, wer sich gleich zweimal hintereinander irrt, mglw. bewußt täuscht.
Darauf hinzuweisen macht wenig Mühe und senkt vielleicht die Motivation des RA Borkenkäfer, kindeswohlschädigende Mütter vor menschenrechtsverletzenden Familiengerichten zu vertreten.
