12-10-2011, 18:10 
		
	
	
		Ich weiß nicht wie die Regelung in Deutschland aussieht, aber in Ö z.B. kann es so weit gehen, dass der Unterhaltsvorschuss - sollte man nicht jede Möglichkeit wahrnehmen um den Unterhaltspflichten nachzukommen - im Ernstfall sogar (zu einem bestimmten Tagsatz) abgesessen werden muss. Nur mit dem Nachteil, das sich während dieser Zeit natürlich weiterhin Unterhaltsrückstände aufhäufen.
	
	
	
	
	

 
