06-10-2011, 18:49
(06-10-2011, 15:37)jvstpauli schrieb: Zum Thema Anwaltspflicht: Diese besteht ja im "einvernehmlichen Scheidungsverfahren" nicht unbedingt (§ 114 FamG).114 FamFG sagt nix über "einvernehmliche Scheidung" aus. Es ist richtig, dass eine Fledermaus reicht, sich scheiden zu lassen. War bei mir und meiner Ex auch so. Wenn Gegenseite allerdings Anträge stellt, die Dir nicht passen, wird die Gegenfledermäusin mit Sicherheit nicht Deine Interessen vertreten.

(06-10-2011, 15:37)jvstpauli schrieb: Mein geplantes Vorgehen:Sieht meiner Meinung nach soweit ok aus. Aber:
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5. Man wird Dir einen Wohnvorteil aufs Auge drücken, was den KU erhöhen wird. Du könntest gezwungen werden, die Wohnung zu verkaufen. KU geht vor allem anderen! Wenn Du zu KU in Höhe von xy verdonnert wirst, welchen Du nicht aufbringen kannst, kommt die Pfändung.