Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ?
#16
(06-10-2011, 15:37)jvstpauli schrieb: Zum Thema Anwaltspflicht: Diese besteht ja im "einvernehmlichen Scheidungsverfahren" nicht unbedingt (§ 114 FamG).
114 FamFG sagt nix über "einvernehmliche Scheidung" aus. Es ist richtig, dass eine Fledermaus reicht, sich scheiden zu lassen. War bei mir und meiner Ex auch so. Wenn Gegenseite allerdings Anträge stellt, die Dir nicht passen, wird die Gegenfledermäusin mit Sicherheit nicht Deine Interessen vertreten. Wink

(06-10-2011, 15:37)jvstpauli schrieb: Mein geplantes Vorgehen:
...
Sieht meiner Meinung nach soweit ok aus. Aber:
5. Man wird Dir einen Wohnvorteil aufs Auge drücken, was den KU erhöhen wird. Du könntest gezwungen werden, die Wohnung zu verkaufen. KU geht vor allem anderen! Wenn Du zu KU in Höhe von xy verdonnert wirst, welchen Du nicht aufbringen kannst, kommt die Pfändung.

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ? - von blue - 06-10-2011, 18:49

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Scheidungsantrag Ostseeperle 5 3.459 26-07-2020, 16:18
Letzter Beitrag: Ostseeperle
  Scheidungsantrag aufschieben? Maestro 12 9.335 28-02-2018, 23:08
Letzter Beitrag: Bruno
  Wer sollte Scheidungsantrag stellen? L3NNOX 9 12.478 01-08-2012, 21:34
Letzter Beitrag: L3NNOX

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste