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Ex klaut 100000 EUR
#4
Voraussetzung für Diebstahl bzw. Unterschlagung ist, dass das leergeräumte Konto kein gemeinsames Konto war, sondern deines oder ein Firmenkonto einer Firma, die deine ist/war. In diesem Fall sofort anzeigen. Wenn die Staatsanwaltschaft wie in solchen Fällen üblich gerade mit wichtigerem beschäftigt ist wie z.B. Kaffeekochen im Sozialraum oder Hausdurchsuchungen anstellen wegen 100 EUR zu wenig Unterhalt, dann muss das Geld trotzdem im Zugewinnausgleich auftauchen. Du kannst immerhin nachweisen, dass sie es abgehoben hat.

Nach dem was du geschrieben hast erscheint mit die Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung ebenso unrechtmässig wie der Rest. Du hast offenbar keine Berufung eingelegt und damit die lange Fehlerliste um einen weiteren gravierenden Fehler verlängert. Ich denke auch, dass der Robenständer genau gespürt hat, dass man mit dir alles machen kann und du das hinnimmst. Berufung einlegen!

Welchen Stand hat das Scheidungsverfahren? Wie sieht euer Kinderbetreuungsmodell aus, wirklich 50:50 ? Wer zahlt momentan wieviel Unterhalt und wie wurde das festgelegt?
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Nachrichten in diesem Thema
Ex klaut 100000 EUR - von armageddon - 04-10-2011, 20:59
RE: Ex klaut 100000 EUR - von Petrus - 04-10-2011, 23:28
RE: Ex klaut 100000 EUR - von Austriake - 05-10-2011, 09:15
RE: Ex klaut 100000 EUR - von p__ - 05-10-2011, 09:30
RE: Ex klaut 100000 EUR - von Nappo - 05-10-2011, 09:45
RE: Ex klaut 100000 EUR - von blue - 05-10-2011, 11:54

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