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Ex klaut 100000 EUR
#3
Das kommt zwar zu spät-

aber logisch und folgerichtig wäre gewesen, die Exe sofort bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen wg. Betrugs und Unterschlagung, sodann die Forderungen nach Unterhalt abzuwehren nach §1579 BGB (wegen der herbeigeführten Insolvenz des Unternehmens). Dann wäre es zu einer Verurteilung nach §170 StGB gar nicht erst gekommen.

Wie gesagt, du kommst zu spät.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Nachrichten in diesem Thema
Ex klaut 100000 EUR - von armageddon - 04-10-2011, 20:59
RE: Ex klaut 100000 EUR - von Petrus - 04-10-2011, 23:28
RE: Ex klaut 100000 EUR - von Austriake - 05-10-2011, 09:15
RE: Ex klaut 100000 EUR - von p__ - 05-10-2011, 09:30
RE: Ex klaut 100000 EUR - von Nappo - 05-10-2011, 09:45
RE: Ex klaut 100000 EUR - von blue - 05-10-2011, 11:54

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