05-10-2011, 09:15
Das kommt zwar zu spät-
aber logisch und folgerichtig wäre gewesen, die Exe sofort bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen wg. Betrugs und Unterschlagung, sodann die Forderungen nach Unterhalt abzuwehren nach §1579 BGB (wegen der herbeigeführten Insolvenz des Unternehmens). Dann wäre es zu einer Verurteilung nach §170 StGB gar nicht erst gekommen.
Wie gesagt, du kommst zu spät.
Austriake
aber logisch und folgerichtig wäre gewesen, die Exe sofort bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen wg. Betrugs und Unterschlagung, sodann die Forderungen nach Unterhalt abzuwehren nach §1579 BGB (wegen der herbeigeführten Insolvenz des Unternehmens). Dann wäre es zu einer Verurteilung nach §170 StGB gar nicht erst gekommen.
Wie gesagt, du kommst zu spät.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1