01-10-2011, 11:40
Hallo und
Danke für Eure schnellen Antworten.
ich fass mal zusammen,was ich verstanden habe und wo noch meine Fragen bestehen:
1. FG erwartet von mir Stellungnahme zur Gewährung der VKH, da ich ansonsten gem § 1360a BGB vorschusspflichtig wäre.
Frage: Wie sähe meine Antwort aus? Ich bin zZt im ALG11-Bezug und somit nachgewiesen nicht leistungsfähig
2. FG erwartet ebenfalls mein Einverständnis zum eingereichten (vorlfg) Scheidungsantrag.
Frage: Mit dem Verfahren der "einvernehmlichen Scheidung" die der Antrag vorgibt, bin ich grundsätzlcih einverstanden.
BIS AUF die erwähnten 3 Punkte: Termin (Trennungsjahr noch nicht abgelaufen), Fehlen einer Umgangsregelung und Ehegattenunterhalt. Kann ich diese Punkte in der Stellungnahme an das FG anbringen oder brauche ich dazu bereits anwaltliche Unterstützung ?
Habe auf einigen RA-Seiten im Netz gelesen, dass diese Ihren Mandanten zur Klärung dieser Punkte ein "Einigungspapier" zur Verfügung stellen.Wäre doch sinnvoll, diese Möglichkeit bei Ihrem Anwalt zu erfragen und die offenen Punkte im beiderseitigen Einverständnis zu regeln,oder?
Nur: Das schafft man ja nicht in 10 Tagen..!Wie bekomme ich also "Aufschub" beim FG ?
Was sollten also meine konkreten nächsten Schritte sein in den verbleibenden 8 Tagen ?
Danke für Eure (Wochenend-)Zeit!
Gruß
Jan
Danke für Eure schnellen Antworten.
ich fass mal zusammen,was ich verstanden habe und wo noch meine Fragen bestehen:
1. FG erwartet von mir Stellungnahme zur Gewährung der VKH, da ich ansonsten gem § 1360a BGB vorschusspflichtig wäre.
Frage: Wie sähe meine Antwort aus? Ich bin zZt im ALG11-Bezug und somit nachgewiesen nicht leistungsfähig
2. FG erwartet ebenfalls mein Einverständnis zum eingereichten (vorlfg) Scheidungsantrag.
Frage: Mit dem Verfahren der "einvernehmlichen Scheidung" die der Antrag vorgibt, bin ich grundsätzlcih einverstanden.
BIS AUF die erwähnten 3 Punkte: Termin (Trennungsjahr noch nicht abgelaufen), Fehlen einer Umgangsregelung und Ehegattenunterhalt. Kann ich diese Punkte in der Stellungnahme an das FG anbringen oder brauche ich dazu bereits anwaltliche Unterstützung ?
Habe auf einigen RA-Seiten im Netz gelesen, dass diese Ihren Mandanten zur Klärung dieser Punkte ein "Einigungspapier" zur Verfügung stellen.Wäre doch sinnvoll, diese Möglichkeit bei Ihrem Anwalt zu erfragen und die offenen Punkte im beiderseitigen Einverständnis zu regeln,oder?
Nur: Das schafft man ja nicht in 10 Tagen..!Wie bekomme ich also "Aufschub" beim FG ?
Was sollten also meine konkreten nächsten Schritte sein in den verbleibenden 8 Tagen ?
Danke für Eure (Wochenend-)Zeit!
Gruß
Jan