Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen
#4
Entschuldige bitte, dass ich Dir als Nicht-Spezialist geantwortet habe. Kommt ünrigens nicht ganz so dolle, wenn Du hier "Spezialisten" erwartest.

Wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich mir als erstes die Frage stellen, wie ich mir das Haus mit den dazu anhängenden Forderungen der Bank und die kommenden Unterhaltszahlungen leisten kann.

Das bisschen Vermögensausgleich, welches Du während der Scheidung an "Tilgung" leistest, macht meiner Meinung nach den Braten nicht fett. Würde dann sowieso im Endeffekt im Urteil berechnet werden.

Wenn Du Dir eine Hütte, die Du selbst nicht bewohnst und zusätzlich Unterhaltszahlungen an Ex und Kinder leisten kannst, dann würde ich mir an Deiner Stelle keinen Kopp machen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - von blue - 28-09-2011, 15:19
RE: Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - von karlma - 29-09-2011, 08:23
RE: Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - von blue - 28-09-2011, 21:48

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt Tochter, Direktversicherung, Sondereffekte - zahlungen CCAA 27 27.785 02-06-2016, 22:56
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste