26-09-2011, 15:02
Aus der Traum ...
Ein Urteil, das einem Rechtsmittel vermutlich nicht standgehalten hätte...
Ein vom Gericht behaupteter und protokollierter Rechtsmittelverzicht ...
Solche Richter sind die Totengräber der Rechtstaatlichkeit.
Das sowas überhaupt passieren kann, liegt daran, dass wir Väter viel zu wenig organisiert und vernetzt sind.
Bei VfG (Vaeter für Gerechtigkeit) gibt's eine Liste: Welcher Vater ist bei welchem Gericht.
Sie wird viel zu wenig genutzt und beachtet. Leider.
Wenn Öffentlichkeit vorhanden gewesen wäre (andere Väter), hätte man im Nachhinein ganz anders zurück schießen können.
Nun könnte man den Vorgang publizieren.
Erst mal sauber und möglichst sachlich aufbereiten (Schärfe kann man dann immer noch pointiert hineinbringen) und dann auf verschiedene Startseiten verlinken (VfG, Väterwiderstand.de, kindeswohlhandel.de ...)
Vielleicht beteiligt sich auch der VAfK daran.
Man könnte die 170ger Verfahren der Väter auch konzentriert auf einer extra Domain ins Netz stellen: Unterhaltspflichtsverletzung.de
Das macht aber nur Sinn, wenn Väter sich zu outen bereit sind.
Verfahrens- oder Richterschelte unter Verwendung von Nicknamen sind vvh Zeitverschwendung.
Ein Urteil, das einem Rechtsmittel vermutlich nicht standgehalten hätte...
Ein vom Gericht behaupteter und protokollierter Rechtsmittelverzicht ...
Solche Richter sind die Totengräber der Rechtstaatlichkeit.
Das sowas überhaupt passieren kann, liegt daran, dass wir Väter viel zu wenig organisiert und vernetzt sind.
Bei VfG (Vaeter für Gerechtigkeit) gibt's eine Liste: Welcher Vater ist bei welchem Gericht.
Sie wird viel zu wenig genutzt und beachtet. Leider.
Wenn Öffentlichkeit vorhanden gewesen wäre (andere Väter), hätte man im Nachhinein ganz anders zurück schießen können.
Nun könnte man den Vorgang publizieren.
Erst mal sauber und möglichst sachlich aufbereiten (Schärfe kann man dann immer noch pointiert hineinbringen) und dann auf verschiedene Startseiten verlinken (VfG, Väterwiderstand.de, kindeswohlhandel.de ...)
Vielleicht beteiligt sich auch der VAfK daran.
Man könnte die 170ger Verfahren der Väter auch konzentriert auf einer extra Domain ins Netz stellen: Unterhaltspflichtsverletzung.de
Das macht aber nur Sinn, wenn Väter sich zu outen bereit sind.
Verfahrens- oder Richterschelte unter Verwendung von Nicknamen sind vvh Zeitverschwendung.