18-09-2011, 12:14
Bluter schrieb:Der beabsichtigte Ausschluss das Vaters aus dem Leben des gemeinsamen Kindes ist hier und aufgrund der Abfolgen durchaus erkenn- und nachvollziehbar.und für jene, die im Denken etwas schwerfälliger und unbeholfen sind, kann gerne noch nachgelegt werden: Wegen anderer Vorfälle hat's ja auch schon ein Zwangsgeld gg die KM gegeben .... Ihre Anwältin hatte den Antrag gestellt, den Umgang ganz auszuschließen, weil ich meiner Tochter etwas Bepanthen-Salbe auf das Augenlid aufgetragen hatte (wg eines Juckreizes) .... sie inszenierte einen Polizei-Einsatz und stellte Strafantrag wegen Kindesentzug, weil ich meine Tochter 25 Minuten früher als nach der U-Regelung von der Nachmittagsbetreuung der Ganztagsschule abgeholt hatte ....
der Hundekauf, der dazu führen sollte, dass mein Kind nicht mehr über das UWE übernachten kann, ist ja noch nicht all zu lange her ....
Bluter schrieb:Was Umgangsregelungen betrifft: Diese müssen nicht wasserdicht sein, wenn beiden Elternteil am Umgang mit dem jeweils anderen Elternteil gelegen wäre. Dies ist hier jedoch nicht der Fall.ganz genau!
Die hinter all diesen Vorfällen stehende Motivation ist verantwortlich für die elterlichen Konflikte.
Man betreibt skrupellos mit allen Mitteln eine Art Kinderseelenschredderei um Väter in der zweiten Reihe zu halten.
Am Ende drückt man ihm die Hippe in die Hand und macht ihn für Alles verantwortlich.
Es ist unfassbar und demotivierend, dass es noch immer Väter gibt, die in diesem Sumpf erst selber untergehen müssen, bevor ihnen ein Licht aufgeht.
Vielleicht sollte man ihretwegen Kerzen aufstellen.
Das könnte unseren Kindern möglicherweise helfen.