16-09-2011, 20:39
Simpel gesagt:
Sie darf nicht aber sie kann.
Du kannst sie nicht daran hindern weg zu ziehen und wenn der Richter der Meinung ist, dass die Kinder auch nach dem Wegzug besser bei der Mutter aufgehoben sind, kannst du wenig dagegen machen.
Deine einzige Chance ist, eine glaubhafte Alternative darzustellen, dass die Kinder bei einem Umzug besser bei dir bleiben, weil hier die Freunde, die Verwandten, die ..., sind.
Das ist bei so kleinen Kindern aber fast unmöglich.
Du könntest auch versuchen deine Zustimmung unter der Bedingung zu geben, dass sie die Umgangskosten trägt.
Klappt manchmal.
Sie darf nicht aber sie kann.
Du kannst sie nicht daran hindern weg zu ziehen und wenn der Richter der Meinung ist, dass die Kinder auch nach dem Wegzug besser bei der Mutter aufgehoben sind, kannst du wenig dagegen machen.
Deine einzige Chance ist, eine glaubhafte Alternative darzustellen, dass die Kinder bei einem Umzug besser bei dir bleiben, weil hier die Freunde, die Verwandten, die ..., sind.
Das ist bei so kleinen Kindern aber fast unmöglich.
Du könntest auch versuchen deine Zustimmung unter der Bedingung zu geben, dass sie die Umgangskosten trägt.
Klappt manchmal.