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EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater
#8
Verstehe ich nicht:
"Es hätte geprüft werden sollen, ob ein Umgang des mutmaßlichen Vaters nicht im Interesse des Kindeswohls läge." (Frankfurter Rundschau)
Wie soll den so eine Prüfung aussehen, wie vom VAM(V) vorgeschlagen, ob er Unterhalt zahlt? Ist doch lächerlich!

Und was ist mit der Vaterschaftsfeststellung, stand die nicht auch im Raum?
Ich habe hierzu bislang keine Aussage finden können.
Hat das Kind nun ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, oder nicht?

Der größte Stuss kam doch, wie schon im Fall Anayo,mit der Vermutung, dass das familiäre Gefüge in Gefahr wäre, würde da ein Vater von außen einwirken. Stuss schon deswegen, weil die meisten der dies bestätigenden Protagonisten die Patchwork-Fahnen in den Wind halten.
Schlimmer können Widersprüche kaum sein, auch wenn man hinzuzieht, dass auch hier die Mutter den Ehegatten andauernd betrogen hatte. Hier wie auch bei Anayo waren es keine ONS, die zu den Schwangerschaften und geborenen, anschließend vorenthaltenen Kindern führten.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater - von Bluter - 15-09-2011, 13:06

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