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Antwaltszwang in Unterhaltssachen
#11
Moin zusammen,

Erst einmal danke für die vielen Antworten und auch guten Hinweise.

@IBISKUS: Danke für die Kopie des Kommentars. Ich melde mich sicherlich noch mal, wenn ich noch etwas benötige. Aber weder das Gesetz noch den Kommentar scheint der Richter zu kennen, ist ja schon fast Randpolen, da gibt es scheinbar andrere Gesetze.

(14-09-2011, 20:57)p schrieb: 30 EUR Instandhaltung erscheinen mir sehr, sehr wenig. Die ortsübliche Miete wurde sehr wohl vorgetragen, da hättest du dafür sorgen sollen, dass er das auch ins Protokoll schreibt. Dass es nicht drin steht, ist schlecht, wenn du in die nächste Instanz gehst. Günstig wäre die Vorlage eines Mietspiegels o.ä. gewesen. Weitere verbrauchsunabhängige Kosten für das Haus wurden nicht berücksichtigt, z.B. Grundsteuer. Das hätte ich alles in den Ring geworfen.

Die 30,-€ begründen sich mit nur dem halben ideellen Eigentum. Daher von 60,-€ Instandhaltungskosten die Hälfte. Das ist sicherlich nicht viel, sollte aber für die notwendigsten Reparaturen reichen. Den Mietspiegel lege ich jetzt mit entsprechenden Mietangeboten im Beschwerdeverfahren vor. Zur mündl. Verhandlung hat Richterlein zugesagt, die 360,-€ Wohnvorteil nicht in Zweifel zu ziehen. Leider hat er das nicht in das Protokoll aufgenommen. Weitere verbrauchsunabhängige Kosten können aber nur geltend gemacht werden, sofern es sich um Kosten handelt, mit welchen ein Mieter nicht belastet wird. Grundsteuer ist bspw. ein Kostenpunkt, welcher umlagefähig und demnach nicht berücksichtigungsfähig ist.

(14-09-2011, 20:57)p schrieb: lass dich nicht kirre machen. Mach die Juristen kirre.

Danke für den Tipp, das werde ich auf alle Fälle tun Cool

(15-09-2011, 00:55)sorglos schrieb: - was ist mit den kalten Betriebskosten? Kann ihre Berücksichtigung nicht erkennen. Gibts dort keine Müllabfuhr, Abwasser, Grundsteuer, etc.?

Man müßte mal eine Vergleichsbetrachtung machen zwischen Kostenrisiko der OLG-Beschwerde und einer Refinanzierung durch Aufstockung mit H4. Falls das drin ist, dann wäre ein "Bedürftigwerden" aufgrund des Urteils sicher ein eindrückliches Argument beim OLG.

Deine kalten Betriebskosten sind leider nicht berücksichtigungsfähig, da auch Mieter mit selbigen belastet werden.

Die Idee mit dem "Bedürftigwerden" lasse ich mir mal durch den Kopf gehen, finde ich nicht schlecht, mir graut es nur davor diese in die Tat umzusetzen. Der auszufüllende Papierkram ist für mich die Hölle.

Gruß
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RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von Ibykus - 14-09-2011, 19:39
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 14-09-2011, 20:57
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von blue - 14-09-2011, 23:00
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von Zahlemann - 15-09-2011, 06:52
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 15-09-2011, 07:28
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 15-09-2011, 07:44

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