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Antwaltszwang in Unterhaltssachen
#9
(14-09-2011, 20:57)p schrieb: Der Beschluss ist Schrott bezüglich Wohnvorteil, Steuererstattung und Umgangskosten.
Das mag sein, jedoch

der Antragsgegner anerkennt einen monatlichen Unterhaltsbetrag in Höhe von 100,00 Euro an... wird jeden Richter und jede Richterin erstmal große Fragezeichen auf die Stirn malen, wenn zuvor deutlich mehr gezahlt werden konnte.

In einer Beschwerde beim übergeordneten Gericht sehe ich kaum Chancen.


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RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von Ibykus - 14-09-2011, 19:39
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 14-09-2011, 20:57
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von blue - 14-09-2011, 23:00
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 15-09-2011, 07:28
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 15-09-2011, 07:44

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