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KU/TU/BU
#2
Gleich als erstes: BU gibt es nur in Deutschland und nach meinen neuesten Recherchen kann in Deutschland verurteilter BU in JEDEM anderen Land nicht vollstreckt werden, weil es diese Art des Unterhalts im Ausland nicht gibt und auch nicht durch ein internationales Unterhaltsabkommen gedeckt wird, weil diese Unterhaltsart KEINE familienrechtliche Pflicht ist und man mit der Mutter des Kindes weder verheiratet war, noch ein anderer Status im Familienrecht greift. Hierzu wurde jetzt ein erster Fall bekannt (England) , wo in Deutschland ausgeurteilter BU dort erfolgreich nicht vollstreckt wird bzw. dort nicht als Unterhalt gezählt wird (hat also nichts mit Familie zu tun).

Ansonsten kann man bei einem Vollstreckungsversuch im Ausland (für den Schuldner das Heimatland) dort seine Mindestbehalt anmelden oder erfragen, auch die anderen Aufstockungen wie Altersvorsorge ect.
Gerichtlich ( wenn Berechtigter) in Deutschland lebt, ist man als im Ausland lebender leider völlig der Willkür der Richter unterworfen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Nachrichten in diesem Thema
KU/TU/BU - von Tee-Rak - 30-08-2011, 15:12
RE: KU/TU/BU - von gleichgesinnter - 30-08-2011, 15:43
RE: KU/TU/BU - von Tee-Rak - 30-08-2011, 16:48
RE: KU/TU/BU - von MitGlied - 30-08-2011, 17:28
RE: KU/TU/BU - von gleichgesinnter - 31-08-2011, 04:36

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