26-08-2011, 09:08
Zitat:Die Staatsanwaltschaft Darmstadt will nun abwarten, bis der Freispruch rechtskräftig ist. „Dann werden wir die derzeit wegen des jüngsten Prozesses ruhenden Ermittlungen gegen die Frau wegen Freiheitsberaubung und falscher Verdächtigungen definitiv wieder aufnehmen“, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde.
Damit die Frau ihrer Bachblütentherapie oder den Sozialstunden zugeführt werden kann. Wenn sie nicht schon genug bestraft ist mit ihrem schlechten Gewissen, dass sie einen Unschuldigen 5 Jahre hinter Gitter gebracht hat. Dann bräuchte sie eventuell noch eine dauerhafte Traumatherapie.
Härte ist dringend notwendig in solchen Fällen!
Ansonsten muss dringend die Strafvorschrift für falsche Anschuldigung überdacht werden. Zumindest soweit sie Frauen betrifft.