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BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen
#23
LOL, soll ja wohl ein Witz sein. Die wird gewiss nicht antworten, denn dann muesste sie ja den "Fehler" im System zugeben.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Nachrichten in diesem Thema
RE: BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen - von gleichgesinnter - 15-08-2011, 06:22

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