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BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen
#20
Gehört zwar jetzt nicht hier rein, aber das wäre doch mal ein Anlass, ein GEMEINSAMES Statement abzugeben das "p" zum Beispiel durch seinen sehr guten aber sakastischen Stil auf einer Webseite veröffentlicht werden könnte, also NICHT hier im Forum.

Gemeinsam könnten vorher hier Vorschläge gemacht werden, was im offiziellem Statement des Trennungsfaqforums erörtert werden sollte und dann im Namen aller zusammen veröffentlicht.
Gerade "p" gibt zu solchen Gerichtsentscheidungen immer sehr gute Analysen ab, die andere dann verstehen weil sie SO dem Urteil nicht folgen können oder wollen.

Könnte man dann einen Blog aufmachen: Der Vorstand des Trennungfaq und seiner aktiven Mitglieder gibt hierzu folgende Stellung ab.

So schafft man sich gehör. Hier im Forum geht sowas zu leicht unter...

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen - von gleichgesinnter - 13-08-2011, 15:09

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