(10-08-2011, 14:16)Camper1955 schrieb:(10-08-2011, 14:05)Eifelaner schrieb: Wo hast du das denn her?Das was Du beschrieben hast, gilt für priveligierte Volljährige.
Wenn es aus den Elternhäusern raus ist, ist das Kind nicht mehr priveligiert, egal ob Ausbildung oder nicht.
Nee, da liegst du falsch.
Die Bereinigung des Einkommens ist unabhängig vom Status der Privilegierung.
Die in den Leitlinien aufgeführte und auch von der Rechsprechung so ausgeurteilte Bereinigung des unterhaltsrechlichen Einkommens gilt für alle Auszubildenden, unabhängig davon, ob sie minderjährig, volljährig privilegiert oder auch nicht mehr privilegiert sind.
Edit:
Abgesehen davon gilt ist ein Auszubildender, auch wenn er noch in der elterlichen Wohnung lebt, in der Regel nie als privilegiert.
Die Privilegierung setzt den Besuch einer allgemeinbildenden Schule voraus.
Gruß
Eifelaner