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235 StGB
#13
(07-08-2011, 15:53)vorsichtiger schrieb: ganz einfach und effizient: Unterhaltszahlung einstellen, Geld nicht ausgeben sondern bereithalten. Die Mutter wird sich ganz schnell über irgendwelche Kanäle melden, wenn der Geldfluss ausbleibt. Und dann weiß man ja wo sie ist... Dann kann er ja weitermachen. Oder das Katz und Maus Spiel geht von vorne los. Aber vor dererlei Verhalten ist keiner gefeit.

Versteh gar nicht, wieso man(n) immer agieren soll - reagieren ist oft die preiswertere und effizientere Methode.

Genau! Sehr effektive und Energie sparende Methode ! Leider ist ja Mammi unbekannt verzogen und die Kontonummer hast Du auch verloren. Tse....
Wenn kein Geld kommt, werden die Mädels schnell scheckich....

Sobald sich ganz heroisch ein Anwalt meldet, kannst Du das Geld nach überweisen.
Natürlich nur, wenn Du eine Kontonummer hast, denn Mami hat doch bestimmt eine Neue, oder? Und wie war noch die Adresse ?

Dann natürlich den Umgang gleichzeitig durchsetzen. So steht sie - wenn Du etwas Glück hast - mit dem Verhalten beim Familiengericht auch nicht ganz so als Saubermann da.

Ich denke, die Art der Strafanzeige wie Du sie vor hast, solltest Du vorher sehr genau prüfen, ob es den gewünschten Erfolg hat.

Reagieren statt Agieren ist eine Kunst die gelernt werden will. Gerade von uns Vätern. Meist bin ich nämlich auch für ein eher Offensives vorgehen, aber das muß taktisch nicht immer das Geschickteste sein.
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235 StGB - von Derentsorgtevater - 07-08-2011, 11:44
RE: 235 StGB - von beppo - 07-08-2011, 12:12
RE: 235 StGB - von blue - 07-08-2011, 12:21
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