03-08-2011, 09:34
Mist ! Naja, Ibikus hat eigentlich schon alles richtig gesagt !
Deine Anwältin (die wohl nicht die Richtige ist...) sollte die Krankheit ins Felde führen und die Wiedereinsetzung verlangen - wie Ibikus sagte.
Ansonsten ist die Situation problematisch. Auch hat Ibikus Recht in Sachen Versicherung. Der Anwältin geht die Muffe, deshalb hat sie es schon gemeldet. Das vermeiden die Anwälte i.d.R. wie der Teufel das Weihwasser. Kommt das öfter vor, ist die Gefahr nämlich groß, dass der Haftpflichtversicherer dem Versicherungsnehmer kündigt.
Den Anspruch an die Haftpflicht unbedingt melden und zwar sofort. Laß Dir bitte von der Anwältin mitteilen, um welchen Versicherer es sich handelt.
Dann mit dem Versicherer in Kontakt treten. Evtl. dafür einen guten Anwalt suchen, der sich auf so was einläßt oder mir mal Bescheid geben, da ich in der Branche arbeite.
Deine Anwältin (die wohl nicht die Richtige ist...) sollte die Krankheit ins Felde führen und die Wiedereinsetzung verlangen - wie Ibikus sagte.
Ansonsten ist die Situation problematisch. Auch hat Ibikus Recht in Sachen Versicherung. Der Anwältin geht die Muffe, deshalb hat sie es schon gemeldet. Das vermeiden die Anwälte i.d.R. wie der Teufel das Weihwasser. Kommt das öfter vor, ist die Gefahr nämlich groß, dass der Haftpflichtversicherer dem Versicherungsnehmer kündigt.
Den Anspruch an die Haftpflicht unbedingt melden und zwar sofort. Laß Dir bitte von der Anwältin mitteilen, um welchen Versicherer es sich handelt.
Dann mit dem Versicherer in Kontakt treten. Evtl. dafür einen guten Anwalt suchen, der sich auf so was einläßt oder mir mal Bescheid geben, da ich in der Branche arbeite.