26-07-2011, 19:28
(11-07-2011, 07:43)Ibykus schrieb: mal sehen, wie DAS ankommt ...
Zum Rechtsgewährungsanspruch gg die Justiz (Art. 19 IV GG): HIER
na bitte - es geht doch!
Gestern erhalte ich den Umgangsbeschluss (... für die beantragte Umgangserweiterung sieht das Väterentsorgungstribunal keinen Grund), der natürlich beim OLG angefochten wird.
(Und heute erhalte ich vom OLG den Beschluss über die Beschwerde gg die Abweisung des SR-Antrages.
Muss ich noch von der Poststelle abholen).
Ein Dienstaufsichtsverfahren wird's trotzdem geben wegen der unbearbeiteten Zwangsgeldanträge der KM aus 2009!

@Nappo
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