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BFH vom 12.5.2011, VI R 42/10: Zivilprozesskosten sind aussergewöhnliche Belastungen
#3
(18-07-2011, 08:38)Camper1955 schrieb: Gewinnt man ihn, zahlt sowieso die Gegenseite, sofern sie zahlungsfähig ist.

Gerade im Familienrecht passiert es oft, dass man gewinnt und trotzdem Gerichtskosten zahlen muss. Schon allein deswegen ist das Urteil ein Fortschritt. Auch die Einführung der "Zwangsläufigkeit" als niedrigere Schwelle ist ein Fortschritt.

Für die unter uns, die noch Einkommenssteuer zahlen (hehe) bedeutet das: Alles auf die Steuererklärung drauf und probieren, was geht.
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RE: BFH vom 12.5.2011, VI R 42/10: Zivilprozesskosten sind aussergewöhnliche Belastungen - von p__ - 18-07-2011, 09:14

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