Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Trends im Familienrecht anderer Länder
#6
Auch in Spanien soll eine Unterhaltsreform durchgeführt werden, da durch die hohe Arbeitslosigkeit (im Moment ca. 22% Gesamtspanien) immer mehr leisungsunfähige KU Schuldner entstehen.
Zur Erinnerung: In Spanien laufen nur dann KU Schulden auf, wenn der Pflichtige bei Arbeitslosigkeit versäumt mit seinem Paroschein (Arbeitslosigkeitsbescheinigung) etweder bei dem Berechtigten oder beim Gericht diesen nicht vorlegt (was aber in 90% der Fälle nicht passiert).
Arbeitslosengeld kann im Moment noch nicht gepfändet werden, das soll sich aber ändern und alles über 900 Euro Paro soll nach den Umständen des Falls dann gepfändet werden können wenn der Schuldner nicht beweisen kann, das der Berechtigte oder das Gericht nicht über die Arbeitslosigkeit unterrichtet wurde (auch rückwirkend).

Es mag sich jetzt nach einer Verschärfung anhören, aber wer seinen Hintern bewegt, der braucht keine Angst zu haben, das sein ALG gepfändet wird. Ausserdem sind spanische ALG Gelder nur sehr selten höher als 900,- Euro.

Eine weitere Reform sieht schon etwas schärfer aus, leider.
Es soll jetzt durch ein zusätzliches Gesetz die Pfändung explizit wegen KU Schulden erleichtert werden. Die Arbeitgeber sollen jetzt verpflichtet werden, dem Gläubiger Informationen über den möglichen Betrag der Pfändungen Auskunft zu erteilen. Dies soll aber nur dann geschehen, wenn der Berechtigte einen vom Gericht ausgestellten Auskunftsantrag (darf nicht älter als 3 Monate alt sein) erhalten hat. Vorher wurde das vom Gericht übernommen und soll auf die Berechtigten übertragen werden damit die Gerichte entlastet werden.
Der zu pfändete Betrag soll dann auf den vom Berechtigten angegebenen Konto überwiesen werden. Die Prozedur muss jährlich erneuert werden ( es gibt in Spanien keinen unbefristeten Titel wegen KU).

Kontopfändungen dürfen weiterhin nur von Gericht angeordnet und durchgeführt werden. Hier sollen jetzt aber höhere Schonbeträge für Schuldner mit eigener Inmobilie oder neuer Familie durchgesetzt werden um für eventuelle unvorhergesehnene Ausgaben geschützt zu werden.

Weiterhin sind Pfändungen in Spanien sehr selten und kaum durchzusetzen, da die prozeduren sich sehr lang hinziehen und sehr ineffizient sind. Ein Pfändung in Spanien kann teilweise bis zu 5 Jahre dauern, im Durchschnitt aber mindestens 3 Jahre, auch bei KU. Wenn der Schuldner in der Zeit den Arbeitgeber wechselt, was nicht selten der Fall ist, geht die Prozedur wieder von vorn los. Wechselt der Schuldner sogar die Provinz (Bundesland), dann ändert sich auch der Gerichtsstand und somit wird es noch komplizierter.
Dazu kommen noch die Unsitten der halben Nomina (gehaltsbescheinigung), die eine Pfändung sehr schnell ins Leere laufen lassen weil es nur der Mindestbetrag ist, der auf dem Gehalt auftaucht und somit unpfändbar ist.

Ein deutscher Anwalt meinte einmal, das die Gerichte dazu übergegangen seien, auch unter dem Mindestgehalt zu pfänden wenn es um KU geht, was auch versucht wurde, aber der Supremo (BGH) hat dem vor kurzem wieder einen Riegel vorgeschoben und die Pfändung unter dem Mindestgehalt für illegal erklärt und somit musste diesen Schuldnern RÜCKWIRKEND die unberechtigten Pfändungen wieder zurückgegeben werden. Dies mussten sogar die die Länderkassen aus ihrem Buget erstatten da die Berechtigten das Geld meist verbraucht hatten (die haben jetzt wiederum Schulden bei den Länderkassen).
Aber auch hier, wie man sich es sicher denken kann, die Richter, die das veranlasst hatten, kamen ungeschoren davon. Dies soll aber in Zukunft nicht mehr möglich sein, da in solchen Fällen, wenn ein Richter sich etwas "neues" ausdenkt, muss er in der Richterkammer erst eine Anfrage stellen, die dann geprüft wird, im Zweifelsfall bis zur obersten Stelle in Madrid. Eine sogenannte "Verbiegung" oder eine "eigene richterliche Neuinterpretiereung" der spanischen Gesetze soll somit entgegengewirkt werden.

gleichgesinnter

Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Trends im Familienrecht anderer Länder - von gleichgesinnter - 13-07-2011, 12:04

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste