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Private Krankenversicherung für mein Kind + Auswanderung
#17
Ich erlaube mir mal was zu der PKV zu sagen, da ich mich beruflich damit beschäftige .

Das oben Geschriebene stimmt insofern, dass bei einer BESTEHENDEN PKV der Beitrag für das Kind nach o.g. Rechtssprechung weiterhin zu zahlen ist, da es sich tatsächlich an die besseren Leistungen "gewöhnt" hat, auch wenn vom Vater verlangt wird, das Kind in die Familienversicherung der gesetzlich versicherten Mutter zu übernehmen.

Nun reden wir aber von einem BESTEHENDEN Vertrag. In Deinem Fall aber sind aktuell die Voraussetzungen zur Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung nicht mehr gegeben. Das heißt, dass Du nur die Möglichkeit einer Anwartschaft hast und weiterhin also in eine gesetzliche Versicherung musstest - wenn ich es richtig verstehe. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du unter die Beitragsbemessungsgrenze gerutscht bist.

In diesem Moment ist auch die Versicherbarkeit des Kindes in der PKV nicht mehr möglich. Werde dieses aber einmal mit einer Krankenversicherungsabteilung besprechen.....

Ist also die Versicherbarkeit des Kindes in der Privaten auch nicht mehr gegeben, so MUSS das Kind in eine gesetzliche Versicherung. Es wird also familienversichert bei der Mutter, da es auch dort lebt.

Die Beiträge fallen also weg. So lange wie die Beiträge in die PKV gezahlt werden mussten, warst Du leider auch verpflichtet diese zusätzlich zum Unterhalt zu tragen. Dies ist ja auch geschehen.

Da wir seit 01.01.2009 in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht haben, MUSS der bisherige Versicherer nachfragen, wo JETZT das Kind im Anschluß versichert ist.
Sonst darf Er nämlich den Vertrag nicht aufheben, womit eine weitere Frage beantwortet wäre.

Kann es ein, dass Du freiwillig also ohne MUSS in die Gesetzliche KV gegangen bist und nur eine Anwartschaft weiterhin abgeschlossen hast?
Eine Möglichkeit wäre, bei der Krankenversicherung anzurufen. Versicherer haben durchaus fachlich gute Leute, wobei ich die Erfahrung gemacht habe, dass sie sich in diesen Fällen auch schwer tun, weil die neuen Urteile herüber auch relativ neu sind.
Im Zweifel hat der Versicherer eine Rechtsabteilung. Es wäre zu klären, ob der Vertrag des Kindes als Hauptvertrag zu werten ist und die Möglichkeit der Weiterversicherung überhaupt vorliegt.

Ich wage das zu bezweifeln, wenn der Vater wieder versicherungspflichtig geworden ist, werden die im Vertrag mitversicherten Personen auch wieder geetzlich pflicht versichert. Aber das werde ich noch klären, wenn Du das wissen möchtest.

Wenn Du ins Ausland gezogen bist, beugst Du Dich auch ausländischem Recht. Also auch dem dortigen Versicherungsrecht. Hast Du KEIN deutsches Konto, würde eine deutsche Versicherung der Vertragsfortführung widersprechen. Könnte vielleicht ein nützlicher Trick sein.

Ich sehe gute Chancen für dich aus der Nummer heraus zu kommen. Im Übrigen haben Anwälte selten Ahnung in Versicherungsfragen. Also paß bei entsprechenden Beratungen auf. wende Dich lieber an einen großen unabhängigen Versicherungsmakler. Die müssen Ahnung haben, sonst werden sie verklagt. Ist wirklich so.....

Im Zweifel müsstest Du die Anwartschaft und somit den gesmten Vertrag aufheben, mit der Begründung der Auswanderung. Dann wärst Du meiner Meinung nach aus der Nummer raus, wenn es anders nicht geht.

Kannst bei Fragen Dich gerne auch per privater Nachricht melden!
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RE: Private Krankenversicherung für mein Kind + Auswanderung - von Nappo - 09-07-2011, 13:14

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