08-07-2011, 11:46 
		
	
	
		Ich bin, wie oben, immer noch der Ansicht, dass ihm der Wohnvorteil als Kapitalertrag angelastet wird.
Auch oberhalb eines Mangelfalles.
	
	
	
	
Auch oberhalb eines Mangelfalles.
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					Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ??
				 
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