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Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ??
#53
Wieso? Die Wohnung ist so wie die Zinsen dafür unbeachtlich. Er kann weder die Zinsen irgendwie geltend machen noch können ihm Vorteile unterstellt werden. Nur im Mangelfall würde das anders laufen. Dann kann z.B. auch verlangt werden, Tilungszahlungen auszusetzen und nur Zinsen zu bezahlen oder zu verkaufen. Die Kosten für die Eigentumswohnung erschöpfen sich ohnehin nicht in 300 EUR Zinsen. Da kommen weitere Kosten obendauf, wie ein paar Postings weiter oben bereits genannt, Instandhaltung, Umlagen etc.
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RE: Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ?? - von p__ - 08-07-2011, 09:47

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