25-01-2009, 19:23
Was ist denn das für ein Gefasel in diesem Blatt? Von vorne bis hinten vernebelnder Schönsprech und Hämmer wie dieser, Beispiel: "wenn der betreuende Elternteil den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil oder mit dessen Geschwistern vereitelt"
Seit wann wird dafür in Deutschland §1666 BGB zum Einsatz gebracht? Noch nicht einmal §1684 BGB wird konsequent angewendet!
Seit wann wird dafür in Deutschland §1666 BGB zum Einsatz gebracht? Noch nicht einmal §1684 BGB wird konsequent angewendet!