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Weitergabe Privatadresse im Ausland
#3
Nein, du kannst widersprechen bei der Firma und darauf pochen, das deine Privatadresse nicht herausgegeben wird.

Wegen dem 170er wirst du nicht so schnell strafrechtlich angeklagt. Es ist ja noch nicht mal ein Titel erstellt oder unterschrieben worden.
Die Adresse braucht man um dich zivilrechtlich verklagen zu können denn du musst im rechtlichen Sinne von einer Klage Bescheid wissen und das müssen "die" nachweisen. Öffentlicher Aushang dauert Jahre...

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Weitergabe Privatadresse im Ausland - von gleichgesinnter - 30-06-2011, 17:03
RE: Weitergabe Privatadresse im Ausland - von Mephistopheles - 05-07-2011, 11:34

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