30-06-2011, 14:45
Befristung ist noch möglich, statische Titel nicht mehr. Probieren kann man es aber. Angesichts der gradlinig stetigen Verschlimmerungen für Unterhaltspflichtige bei Titeln gebe ich Befristungen aber nur noch wenige Jahre. Irgendein OLG - Giftknödelrichter wird früher oder später etwas dagegen in Stellung bringen und die Fünferbande vom BGH wird dem zujubilieren.