28-06-2011, 23:04
(28-06-2011, 22:59)FreiHerr schrieb: Ist Deine Information verläßlich?
Was ist in deutschem Recht schon verlässlich? Wohl nur das fette Einkommen der sogenannten Rechtsvertreter Dank ihrer Pfründe.
Egal auf welchem Wege das Geld vom Pflichtigen zum Kind (in Wirklichkeit natürlich der Ex) kommt, ob Pfändung oder freiwillige Zahlung: Wenn es fliesst, dann ist das Kind nicht mehr bedürftig und "so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre" ist nicht eingetreten.
Zivilrechtlich ist es natürlich noch lange nicht korrekt.