21-06-2011, 12:43
Nee, Moment, es klagt ja das Kind, beppo, nicht die Mutter. Die Mutter klagt nur als Sorgeberechtigte, nicht als Klägerin (so das Argument der Richter). Das Kind darf keinen finanziellen Schaden erleiden wenn einer der Beiden es versäumt seiner Pflicht nachzukommen denn Unterhalt des Kindes sicherzustellen. (mir klingen diese Worte noch heute in den Ohren und ich bekomme leichte Kotzanfälle)
Wie es allerdings später mit einer eventuellen Klage des Vaters gegen die Mutter auf Schadensersatz aussieht, weiss nicht nicht, ich kenne auch keinen Fall, wo das versucht wurde oder sogar zum Erfolg führte. War mir damals auch egal, ich bin andere Strategie gefahren.
gleichgesinnter
Wie es allerdings später mit einer eventuellen Klage des Vaters gegen die Mutter auf Schadensersatz aussieht, weiss nicht nicht, ich kenne auch keinen Fall, wo das versucht wurde oder sogar zum Erfolg führte. War mir damals auch egal, ich bin andere Strategie gefahren.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum