21-06-2011, 07:39
Gleichgesinnter, ich bin von deinem Standpunkt noch nicht überzeugt.
Es mag vielleicht einzelne Fälle geben, wo sowas durchgeht.
Für die Regel halte ich das nicht.
Es ist m.W.n. die Aufgabe der Mutter, rechtzeitig den KU den geltend zu machen.
Sie hat das Recht dazu, und die Pflicht.
Nur wenn sie ebenfalls an der Geltendmachung gehindert ist, kann rückwirkend verlangt werden.
Und so war es doch auch in deinem Fall oder?
Es mag vielleicht einzelne Fälle geben, wo sowas durchgeht.
Für die Regel halte ich das nicht.
Es ist m.W.n. die Aufgabe der Mutter, rechtzeitig den KU den geltend zu machen.
Sie hat das Recht dazu, und die Pflicht.
Nur wenn sie ebenfalls an der Geltendmachung gehindert ist, kann rückwirkend verlangt werden.
Und so war es doch auch in deinem Fall oder?