18-06-2011, 09:29
@blue...
Zu schweigen ist das wohl elementarste Recht eines Beschuldigten. Niemand muss sich selbst belasten. Daher ist, was darüber via TV dazu sugerriert wird, völliger Blödsinn. Das Genick brechen sich viele Beschuldigte dadurch, dass sie dem Irrglauben unterliegen, unbedingt handeln zu müssen. Da werden Äußerungen getätigt, die der Beschuldigte später, in anderen Sachen wieder zu hören bekommt. Und das Strafgericht verschafft sich ein Gesamteindruck vom Beschuldigten. Und es geht um Glaubwürdigkeit bzw. keine. Warum meinst Du, will niemand Zeuge sein? Der nämlich wird auseinandergenommen. Den braucht die Staatsanwaltschaft zwingend, um Dich als Beschuldigten deiner "gerechten Strafe" zuzuführen. Das ist doch das erklärte Ziel. Wenn also an der Glaubwürdigkeit des Zeugen oder der Zeugin gerüttelt wird, so dann logo auch an der der Staatsanwaltschaft. Das ist Taktik der Verteidigung. Hat der Kachelmann ziemlich gut gelöst. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Tipps kannste Dir holen aus "Beschuldigter im Strafverfahren". Das Zeugs gibts in jeder kleinen Bibliothek, oder im Internet gibts tausende Seiten darüber.
Top gearbeitet hast Du mit deinem Anwalt, wenn ihr Euch dreimal seht. 1. zur Mandatserteilung via deiner Unterschrift, dann 2. kurz vor der Verhandlung und 3. irgendwann mal danach auf ein Bierchen. Am besten in einem Cafe in der Nähe des JA oder in der Nähe der Ex.
Der Rat, möglichst frühzeitig in Sachen Strafrecht einen Anwalt zu konsultieren, hängt damit zusammen, dass, wenn so einer tätig wird und professionell arbeitet, die allermeisten Emittlungsverfahren gar nicht erst zur Anklage kommen. Was aber die Gerichte nicht so mögen, und da kommen wir alle nicht dran vorbei, ist der Irrglaube, dass wirglauben, dass es kein Problem wäre, sich selbst angemessen zu verteidigen. Wir als Laien, und das bin ich genauso wie alle Anderen, können überhaupt nicht erfassen, was alles zu tun ist, wenn es nach dem Amtsgericht weitergeht. Der Anwalt weiß das sehr wohl. Hat er ja schließlich jahrelang studiert.
Der Beschuldigte hat nach der EMRK (Europäischen Menschenrechtskonvention, Anm.) das Recht, die Zeugen „herauszufordern“, ihre Glaubwürdigkeit zu testen.
http://diepresse.com/home/recht/rechtall...ter-machen
Schweigen Sie!
http://www.anwalt.de/rechtstipps/beschul...18896.html
Zu schweigen ist das wohl elementarste Recht eines Beschuldigten. Niemand muss sich selbst belasten. Daher ist, was darüber via TV dazu sugerriert wird, völliger Blödsinn. Das Genick brechen sich viele Beschuldigte dadurch, dass sie dem Irrglauben unterliegen, unbedingt handeln zu müssen. Da werden Äußerungen getätigt, die der Beschuldigte später, in anderen Sachen wieder zu hören bekommt. Und das Strafgericht verschafft sich ein Gesamteindruck vom Beschuldigten. Und es geht um Glaubwürdigkeit bzw. keine. Warum meinst Du, will niemand Zeuge sein? Der nämlich wird auseinandergenommen. Den braucht die Staatsanwaltschaft zwingend, um Dich als Beschuldigten deiner "gerechten Strafe" zuzuführen. Das ist doch das erklärte Ziel. Wenn also an der Glaubwürdigkeit des Zeugen oder der Zeugin gerüttelt wird, so dann logo auch an der der Staatsanwaltschaft. Das ist Taktik der Verteidigung. Hat der Kachelmann ziemlich gut gelöst. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Tipps kannste Dir holen aus "Beschuldigter im Strafverfahren". Das Zeugs gibts in jeder kleinen Bibliothek, oder im Internet gibts tausende Seiten darüber.
Top gearbeitet hast Du mit deinem Anwalt, wenn ihr Euch dreimal seht. 1. zur Mandatserteilung via deiner Unterschrift, dann 2. kurz vor der Verhandlung und 3. irgendwann mal danach auf ein Bierchen. Am besten in einem Cafe in der Nähe des JA oder in der Nähe der Ex.
Der Rat, möglichst frühzeitig in Sachen Strafrecht einen Anwalt zu konsultieren, hängt damit zusammen, dass, wenn so einer tätig wird und professionell arbeitet, die allermeisten Emittlungsverfahren gar nicht erst zur Anklage kommen. Was aber die Gerichte nicht so mögen, und da kommen wir alle nicht dran vorbei, ist der Irrglaube, dass wirglauben, dass es kein Problem wäre, sich selbst angemessen zu verteidigen. Wir als Laien, und das bin ich genauso wie alle Anderen, können überhaupt nicht erfassen, was alles zu tun ist, wenn es nach dem Amtsgericht weitergeht. Der Anwalt weiß das sehr wohl. Hat er ja schließlich jahrelang studiert.
Der Beschuldigte hat nach der EMRK (Europäischen Menschenrechtskonvention, Anm.) das Recht, die Zeugen „herauszufordern“, ihre Glaubwürdigkeit zu testen.
http://diepresse.com/home/recht/rechtall...ter-machen
Schweigen Sie!
http://www.anwalt.de/rechtstipps/beschul...18896.html