17-06-2011, 18:53
(17-06-2011, 18:33)blue schrieb:Du bist verpflichtet, Angaben zu Deiner Person zu machen - im Übrigen musst Du vor der Polizei nie etwas aussagen.(17-06-2011, 16:29)Ibykus schrieb: Vernehmung als Beschuldigter!Ist es nicht das einfachste, hinzugehen und die Aussage verweigern?
Mittlerweile werden Auskünfte zu meiner Person aber nicht mehr abgefragt - ein Anruf bei der Polizei genügt in der Regel (ich bin mittlerweile gerichts- und behördenbekannt

Ich will auch nicht das Verfahren abkürzen, sondern Akteneinsicht nehmen.
Wenn sich der Staat -also seine Strafverfolgungsbehörden- mit solch einer Schmierenkacke wie einer behaupteten Unterhaltspflichtsverletzung abgibt, will ich ihm keine Kosten ersparen.
Und nur in der Hauptverhandlung kommt man zu den Motiven und Hintergründen der Anzeige.
Letzes Mal hatte die StA die Anklage erhoben, ohne die Herkunft der recherchierten Einkünfte zu ermitteln. D.H. sie haben mein Bankkonto eingesehen und drauflos geballert - immer ins Blaue hinein.
Und nachdem nachgebessert wurde, war man lange Zeit nicht in der Lage, anrechenbares Einkommen vom nicht anrechenbarem Einkommen zu trennen.
Wenn's nicht so traurig und ernst wäre ....
Wer soll bei solch einer schludrigen Arbeitsweise noch Vertrauen in unsere Rechtsordnung haben?
Und wärs ein armes Sünderlein gewesen, ohne Verteidiger und ohne die erforderlichen Rechtskenntnisse: er wäre ganz sicher verurteilt worden.
Freu Dich!
Auch Du bist Deutschland!