11-06-2011, 10:28
Wenn man schon seinen Wohnort aus verständlichen Gründen nicht kundtun will, so sollte man dennoch versuchen, über einen Anwalt all die Auskünfte einzuofordern, die für das weitere Vorgehen notwendig sind.
Nachweis der zügigen Absolvierung der Schulausbildung bis zum Abschluss durch Vorlage entspr. Zeugnisse.
Dafür Fristsetzung (bis Vollend. 18 LJ) Falls keine Reaktion, Ende der Zahlungen.
JA ist ab 18 J. raus aus der Angelegenheit. Ggf. Aufhebung des Titels durch Anwalt beantragen lassen.
Anwalt wird Adresse seines Mandanten "vermutlich" nicht herausgeben.
Nachweis der zügigen Absolvierung der Schulausbildung bis zum Abschluss durch Vorlage entspr. Zeugnisse.
Dafür Fristsetzung (bis Vollend. 18 LJ) Falls keine Reaktion, Ende der Zahlungen.
JA ist ab 18 J. raus aus der Angelegenheit. Ggf. Aufhebung des Titels durch Anwalt beantragen lassen.
Anwalt wird Adresse seines Mandanten "vermutlich" nicht herausgeben.