30-05-2011, 18:12
Beim Sorgerecht tarnt sich das z.B. als ach so toller "Alternativvorschlag":
http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2...erenz.html
Beim Kinderschutz z.B. in dieser Rundmail des Familienministeriums:
http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2...erenz.html
Beim Kinderschutz z.B. in dieser Rundmail des Familienministeriums:
Zitat:Pressemitteilung Nr. 40/2011(Hervorhebungenvon mir)
Veröffentlicht am 27.05.2011
Thema: Kinder und Jugend
Bundesrat stimmt neuem Bundeskinderschutzgesetz zu
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Abgelehnt haben die Länder die im Bundeskinderschutzgesetz vorgesehenen Regelungen zur Einführung verbindlicher fachlicher Standards im Kinderschutz. Das Gesetz sieht hierzu die Verpflichtung zu einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe vor. "Die Länder wollen den wichtigen Schritt von verbindlichen fachlichen Standards, die den Kinderschutz in Deutschland einen großen Schritt voranbringen sollen, leider nicht mitgehen",.....
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Wir gehen deshalb davon aus, das das SPD-Präsidium auf die SPD-geführten Länder einwirkt, sich nicht länger solchen Standards zu verschließen, wie sie im Entwurf zum Bundeskinderschutzgesetz vorgesehen sind", so Dr. Hermann Kues.
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# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #