30-05-2011, 11:12
(30-05-2011, 10:34)i-wahn schrieb: weil der Antragsteller aus Rechtsgründen an der Geltendmachung des Unterhalts gehindert war.Das ist der entscheidende Passus.
Wenn der Kläger dich gar nicht Verzug setzen kann weil du unbekannt bist oder unbekannt verzogen, dann geht es auch ohne Inverzugsetzung.
Sonst nicht.
Wenn deine Vaterschaft aber immer klar und dein Aufenthaltsort bekannt, war es ja nicht unmöglich dich in Verzug zu setzen, somit hat der Kläger offensichtlich freiwillig auf Unterhalt verzichtet.