27-05-2011, 16:31
Wenn der Gesetzgeber das so wollte, warum hat er das dann nicht so geschrieben?
Im Gesetz wird explizit nicht auf die Lebensstellung des Pflichtigen verwiesen, sondern auf die des Kindes.
Wenn das Kind nie mit dem Vater zusammengelebt hat, kann sich auch seine Lebensstellung aus seiner Ergeben.
Die Justiz handelt im ausdrücklichen Widerspruch zum Gesetz.
Warum also sollen wir uns an das Gesetz halten, wenn sich nicht mal die Richter daran gebunden fühlen?
Im Gesetz wird explizit nicht auf die Lebensstellung des Pflichtigen verwiesen, sondern auf die des Kindes.
Wenn das Kind nie mit dem Vater zusammengelebt hat, kann sich auch seine Lebensstellung aus seiner Ergeben.
Die Justiz handelt im ausdrücklichen Widerspruch zum Gesetz.
Warum also sollen wir uns an das Gesetz halten, wenn sich nicht mal die Richter daran gebunden fühlen?