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18 Jahre, kein Schulabschluss, keine Ausbildung und nie endende Ansprüche
#9
(26-05-2011, 17:08)Zahlomat schrieb: Nachdem ich mich jetzt beim Jugendamt telefonisch nach dem Status meiner Unterhaltspflicht erkundigt habe, müssen meine Zahlungen an das Jugendamt weiter laufen.
Da Mutter und Tochter im gemeinsamen Haushalt auf Harz4 Basis leben und die Tochter weiterhin zur Schule geht, um den Hauptschulabschluss nachzuholen, sei das Jugendamt auch über das 18. Lebensjahr hinaus weiterhin für sämtliche Zahlungen zuständig.
Irgendwann kommt dann noch die Ausbildungszeit hinzu. Soweit ich weiss, bekam man früher den Hauptschulabschluss mit etwa 16 Jahren in der 9. Klasse.
Ich werde somit weiter an das Jugendamt zahlen und abwarten, was die Zeit mit sich bringt.

Also zunächst einmal müsste die Tochter Ihre Schulausbildung schon zügig absolvieren. Das ist mit 18 sicher nicht mehr gegeben. Es sei denn, sie ist aus Krankheitsgründen daran gehindert gewesen.

Abgesehen davon müsste das Schuljahr in den nächsten zwei Monaten enden.

Irgendwie lässt Du Dich da vom Jugendamt veralbern.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: 18 Jahre, kein Schulabschluss, keine Ausbildung und nie endende Ansprüche - von Camper1955 - 26-05-2011, 17:14

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