18-05-2011, 20:17
Zuerst mal wird der Kindesvater in die Pflicht genommen.
Ist er nicht leistungsfähig, dann unter Umständen beide Großelternpaare.
Hier gelten aber ganz andere Möglichkeiten, das Einkommen zu bereinigen, und ein wesentlich höherer Selbstbehalt.
Ich fürchte, die die glückliche werdende Mama wird wohl auf Sozaihilfe oder ALG II zurückgreifen müssen, wenn sich kein Leistungsfähiger Eltern- oder Großelternteil findet.
lg
Camper
Ist er nicht leistungsfähig, dann unter Umständen beide Großelternpaare.
Hier gelten aber ganz andere Möglichkeiten, das Einkommen zu bereinigen, und ein wesentlich höherer Selbstbehalt.
Ich fürchte, die die glückliche werdende Mama wird wohl auf Sozaihilfe oder ALG II zurückgreifen müssen, wenn sich kein Leistungsfähiger Eltern- oder Großelternteil findet.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.