18-05-2011, 11:51
Hallo p, danke für Deine Antwort,
Ich lebe nicht mit der Mutter zusammen, getrennt haben wir uns auch nicht. Ich möchte einfach die richtigen Schritte einleiten, bevor das Kind zur Welt kommt.
Ich möchte um meinen Aufenthaltsort kein Geheimnis machen, da ich geschäftlich nach Deutschland reisen muss. Ich möchte mich mit legalen Mitteln in Deutschland aufhalten können, ohne in Angst leben zu müssen. Mein Wohnort werden die Kanaren sein. Ich werde dort sozialversichert sein aber trotzdem noch bei Bedarf in Deutschland bei Freunden wohnen. Dies kann mir so weit ich weiß auch keiner verbieten.
Welche Mittel stehen der Unterhaltsberechtigten durch das Jugendamt zur Verfügung? Welchen Weg müsste jemand gehen, bis irgendwelche Forderungen bei mir auf den Kanaren ankommen? Und selbst wenn sie ankommen, möchte ich natürlich durch meine Möglichkeit mein Gehalt selber bestimmen zu können genau nur so viel verdienen, wie es der Selbstbehalt zulässt und ohne, dass sich irgendwelche Schulden für mich in Deutschland aufbauen.
Meine Fragen allso konkret formuliert:
Welche Handhabe hat die Mutter bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf den Kanaren?
Wie hoch ist der Selbstbehalt in Spanien?
Wo finde ich Informationen darüber?
Nehmen wir an ich erkenne die Vaterschaft an, trenne mich von Ihr Sie setzt einen deutschen Titel mit dem Jugendamt oder Gericht durch und ich habe aber in der zwischenzeit meinen Lebensmittelpunkt in Spanien und verdiene eventuell etwas über dem Selbstbehalt und wäre bereit ihr 100 Euro monatlich zu überweisen. Wäre dies ausreichend?
Danke für Eure Hilfe
Anmerkung: Editiert auf Wunsch des Erstellers
Ich lebe nicht mit der Mutter zusammen, getrennt haben wir uns auch nicht. Ich möchte einfach die richtigen Schritte einleiten, bevor das Kind zur Welt kommt.
Ich möchte um meinen Aufenthaltsort kein Geheimnis machen, da ich geschäftlich nach Deutschland reisen muss. Ich möchte mich mit legalen Mitteln in Deutschland aufhalten können, ohne in Angst leben zu müssen. Mein Wohnort werden die Kanaren sein. Ich werde dort sozialversichert sein aber trotzdem noch bei Bedarf in Deutschland bei Freunden wohnen. Dies kann mir so weit ich weiß auch keiner verbieten.
Welche Mittel stehen der Unterhaltsberechtigten durch das Jugendamt zur Verfügung? Welchen Weg müsste jemand gehen, bis irgendwelche Forderungen bei mir auf den Kanaren ankommen? Und selbst wenn sie ankommen, möchte ich natürlich durch meine Möglichkeit mein Gehalt selber bestimmen zu können genau nur so viel verdienen, wie es der Selbstbehalt zulässt und ohne, dass sich irgendwelche Schulden für mich in Deutschland aufbauen.
Meine Fragen allso konkret formuliert:
Welche Handhabe hat die Mutter bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf den Kanaren?
Wie hoch ist der Selbstbehalt in Spanien?
Wo finde ich Informationen darüber?
Nehmen wir an ich erkenne die Vaterschaft an, trenne mich von Ihr Sie setzt einen deutschen Titel mit dem Jugendamt oder Gericht durch und ich habe aber in der zwischenzeit meinen Lebensmittelpunkt in Spanien und verdiene eventuell etwas über dem Selbstbehalt und wäre bereit ihr 100 Euro monatlich zu überweisen. Wäre dies ausreichend?
Danke für Eure Hilfe
Anmerkung: Editiert auf Wunsch des Erstellers